Fahren mit 15


Ja! ... aber:
Wie immer ist da doch noch ein Haken.
Wir möchten versuchen Dir mit diesen Informationen im Vorfeld die evtl. Unklarheiten oder Fragen zu klären.
Es zählt nicht das Alter sondern immer das Geburtsjahr. also musst du bei der Teilnahme an einer Veranstaltung in dem jeweiligen Jahr 16 Jahre alt werden, egal ob am 1.1. oder am 31.12. geboren. Somit bist du im jüngsten Fall gerade 15 Jahre alt.

also:

  • Veranstaltungsjahr 2024 Geburtsjahrgang 2008
  • Veranstaltungsjahr 2025 Geburtsjahrgang 2009
  • Veranstaltungsjahr 2026 Geburtsjahrgang 2010

Du brauchst grundsätzlich immer die Erlaubnis beider Elternteile für die Teilnahme an einer Veranstaltung. So lange du kein Mitglied im MSC bist, muss die Erlaubnis für jede Veranstaltung gesondert erteilt werden. Das gilt auch für Trainingsveranstaltungen. Ist für dich ein Alleinerziehender verantwortlich, muss uns dies schriftlich bestätigt werden.

Über den Zeitraum der Veranstaltung muss immer ein Elternteil bzw. Erziehungsberechtigter anwesend sein. Mindestens jedoch solange du fährst bzw. aktiv an der Veranstaltung beteiligt bist. Das gilt nicht, wenn du bei uns persönliches Mitglied bist (Haftung).

Du solltest die Möglichkeit haben ein Fahrzeug deiner Eltern nutzen zu dürfen. Es ist sinnvoll damit den Umgang zu lernen, da du den Wagen sicherlich auch in deiner Zeit als Fahranfänger (begleitendes Fahren ab 17) nutzen wirst. Oder hast du vielleicht schon einen eigenen Wagen? In Ausnahmefällen können wir auch ein Fahrzeug zur Verfügung stellen.

Um bei Veranstaltungen außerhalb des MSC Stockstadt teilzunehmen bzw. zu Meisterschaften gewertet zu werden ist ein Einsteigerlehrgang notwendig. Dieser kann bei uns durchgeführt werden. Je nach Sportart ist die Bestätigung eines ADAC-Referenten erforderlich. Im Rahmen unserer Veranstaltungen kann die Bestätigung am Veranstaltungstag erfolgen.

Wenn jetzt noch Fragen offen sind kannst du dich gerne an uns unter sport[at]msc-stockstadt.de wenden.